Steuerliche Ermäßigung bei Schäden infolge höherer Gewalt.
Bei Sturmschäden, Trockenschäden usw. sollte eine Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Bay. Landesamt für Steuern gestellt werden. - Vor Einschlag.
Setzen Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Die Vordrucke können über das Internet unter:
www.lfst.bayern.de (Formulare-Steuererkärung-Einkommensteuer-Forstwirtschaft) heruntergeladen werden.