Steuerliche Ermäßigung bei Schäden infolge höherer Gewalt.

 

Bei Sturmschäden, Trockenschäden usw.  sollte eine Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Bay. Landesamt für Steuern gestellt werden.  - Vor Einschlag.

Setzen Sie sich auch mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Die Vordrucke können über das Internet unter:

 

www.lfst.bayern.de     (Formulare-Steuererkärung-Einkommensteuer-Forstwirtschaft)   heruntergeladen werden.